Änderungen

Wissenschaftszeitvertragsgesetz

3.858 Byte hinzugefügt, 08:39, 7. Jul. 2016
Das Gesetz ist am 18. April 2007 in Kraft getreten und hat die im wesentlichen übernommenen Regelungen des Hochschulrahmengesetzes für die Qualifizierungsphase (§§ 57a ff. HRG) abgelöst.
 
Am 7.7.2015 hat das Bundesbildungsministerium einen in der Koalition abgestimmten Referentenentwurf zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz vorgelegt. Ziel der Novellierung ist die stärkere Orientierung der befristeten Arbeitsverträge an Qualifizierung und Projektlaufzeiten bei Drittmitteln. Das neue Wissenschaftszeitvertragsgesetz soll am 1.1.2016 in Kraft treten.
== '''Inhalte des Wissenschaftszeitvertragsgesetz''' ==
FolgtEinen guten Ratgeber zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz 2007 hat die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) erstellt (Stand Januar 2014). Ratgeber Wissenschaftszeitvertragsgesetz [http://www.gew-berlin.de/public/media/140213_Broschuere_Befristungsrecht_Endfassung_2014.pdf]. == '''Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes''' == Die Bundesbildungsministerin Wanka hat am 7.7.2015 einen Referentenentwurf zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz vorgelegt, der die Möglichkeiten von Befristungen im Hochschulbereich einschränken soll. Hintergrund ist die zunehmende Ausweitung befristeter Arbeitsverträge bei Nachwuchswissenschaftlern. Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz soll die wissenschaftliche Karriere wieder attraktiver machen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie stärken. Lesen Sie dazu auch unseren Blogbeitrag zum neuen Wissenschaftszeitvertragsgesetz [http://www.felser.de/blog/wissenschaftszeitvertragsgesetz-gesetzesentwurf-vom-7-7-2015/].
== '''Befristung nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz''' ==
FolgtDas Wissenschaftszeitvertragsgesetz ermöglicht vor dem Hintergrund der Freiheit von Wissenschaft und Forschung weitreichende Möglichkeiten der Befristung von Arbeitsverträgen wissenschaftlicher Mitarbeiter. Voraussetzung ist allerdings, dass die Tätigkeit tatsächlich überwiegend wissenschaftlich ausgerichtet ist, was oftmals nicht der Fall ist. Nach der Rspr. des EuGH, dem sich die deutschen Arbeitsgerichte anschließen, ist zudem eine Kontrolle auf Gestaltungsmissbrauch vorzunehmen, wenn zahlreiche Befristungen eines bestimmte Dauer insgesamt überschreiten. Das Bundesarbeitsgericht geht bei mehr als 11 Jahren von einem Indiz aus und vermutet dann Gestaltungsmissbrauch. In einem Einzelfall hat das LAG Köln bei einer Gesamtdauer der Beschäftigung von etwa 14 Jahren und 23 drittmittelfinanzierter Befristungen im Rahmen des § 2 Abs. 2 S. 1 WissZeitVG - anders als die Vorinstanz - einen Gestaltungsmissbrauch anerkannt.[https://openjur.de/u/668824.html].
== '''Überprüfung eines nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz befristeten Arbeitsvertrages''' ==
== '''Interviews zum Thema befristeter Arbeitsvertrag''' ==
(113) WDR 2 Radio ARD Mittagsmagazin vom 2631.0107.20122014 IArbeitsrecht im öffentlichen Dienst - EuGH billigt BefristungImmer mehr Zeitverträge statt Festanstellung IInterview Rechtsanwalt Michael W. Felser live im Studio mit Gudrun HöpkerPodcast mit Auszügen online[http://www.daserste.de/information/politik-weltgeschehen/mittagsmagazin/sendung/arbeitsmarkt-zeitvertrag-100.html]
(212) Süddeutsche Zeitung WDR Fernsehen Daheim und Unterwegs vom 2622.0107.20122014 IEU-Recht: Mehrfach befristete Arbeitsverträge sind zulässigGeneration Zeitvertrag IEin Beitrag von Verena Wolff mit Interviewzitaten von Live-Interview Rechtsanwalt Michael W. Felserim Studio bei Susan Link und Marco Lombardo [http://www1.wdr.de/fernsehen/regional/daheim-und-unterwegs/sendungen/zeitvertrag100.html]
(311) Bild.de WDR 2 Radio vom 2726.0601.20112012 IBefristete Arbeitsverträge: Das sind die Rechte der Generation ProbezeitArbeitsrecht im öffentlichen Dienst - EuGH billigt Befristung IEin Beitrag von Antje Raupach mit Interviewzitaten von Rechtsanwalt Michael W. Felserlive im Studio mit Gudrun Höpker IPodcast mit Auszügen online (leider wegen Befristung durch Rundfunkrecht nach einem Jahr nicht mehr online verfügbar)
(410) Mitteldeutsche Süddeutsche Zeitung vom 1626.1101.2009 2012 IARBEITSVERTRAG / Befristungen bedürfen der Schriftform / Gesetz legt die zulässigen Gründe fest.EU-Recht: Mehrfach befristete Arbeitsverträge sind zulässig IVON VERENA WOLF Ein Beitrag von Verena Wolff mit Interviewzitaten von Rechtsanwalt Michael W. Felser[http://www.sueddeutsche.de/karriere/eu-recht-mehrfach-befristete-arbeitsvertraege-sind-zulaessig-1.1267596]
(59) NewsBild.de Beitrag vom 1227.06.20092011 IArbeitsrechtBefristete Arbeitsverträge: Vertretungskarriere mit befristeten VerträgenDas sind die Rechte der Generation Probezeit IMit Ein Beitrag von Antje Raupach mit Interviewzitaten von Rechtsanwalt Michael W. Felser[http://www.bild.de/ratgeber/job-karriere/arbeitsvertrag/urlaubsgeld-kuendigungsschutz-rechte-bei-befristeten-arbeitsvertraegen-18443100.bild.html]
(68) Süddeutsche Mitteldeutsche Zeitung vom 2416.0511.2009IBefristeter Arbeitsvertrag – Stückwerk mit Tücken (Verena Wolff, dpa)ARBEITSVERTRAG / Befristungen bedürfen der Schriftform / Gesetz legt die zulässigen Gründe fest. IVON VERENA WOLF mit Interviewzitaten von Rechtsanwalt Michael W. Felser im Interview[http://www.genios.de/presse-archiv/artikel/MZ/20091116/arbeitsvertrag-befristungen-beduerf/1109160735.html]
(7) Manager Magazin News.de Beitrag vom 1812.0506.2009IBefristete Arbeitsverträge – halb drin, halb draussenArbeitsrecht: Vertretungskarriere mit befristeten Verträgen IMit Interviewzitaten von Rechtsanwalt Michael W. Felser im Interview[http://www.news.de/karriere/842726203/vertretungskarriere-mit-befristeten-vertraegen/1/]
(86) N24 Süddeutsche Zeitung vom 1824.05.2009IViele Befristeter Arbeitsvertrag – Stückwerk mit Tücken: Befristete Arbeitsverträge prüfen (Verena Wolff, dpa)IRechtsanwalt Michael W. Felser im Interview[http://www.sueddeutsche.de/karriere/befristeter-arbeitsvertrag-stueckwerk-mit-tuecken-1.448070]
(95) Manager Magazin vom 18.05.2009 IBefristete Arbeitsverträge – halb drin, halb draussen IRechtsanwalt Michael W. Felser im Interview [http://www.manager-magazin.de/unternehmen/karriere/a-625459.html] (4) N24 vom 18.05.2009 IViele Tücken: Befristete Arbeitsverträge prüfen (Verena Wolff, dpa) IRechtsanwalt Michael W. Felser im Interview [http://www.n24.de/n24/Wissen/Job-Karriere/d/693532/befristete-arbeitsvertraege-haben-oft-viele-tuecken.html] (3) RBB Radioeins “Das schöne Leben” vom 17.12.2008 12:10 UhrIBefristete ArbeitsverträgeI
Experte in der Sendung zum Thema “Befristete Arbeitsverträge” Rechtsanwalt Axel Willmann
(102) Monster.de vom 07.07.2008IBefristete Arbeitsverträge. Lieber ein befristeter Arbeitsvertrag als gar kein Arbeitsvertrag – das denken heute noch immer viele Jobeinsteiger. Doch der befristete Vertrag hat so einige Tücken – die einem Arbeitnehmer oft Nachteile, manchmal aber auch Vorteile bringen. Mit Interviewzitaten von Michael Felser.(leider nicht mehr online verfügbar)
(111) Welt am Sonntag (WAMS) vom 20.08.2006IBefristung ist reine FormsacheIMit Interviewzitaten von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht von Hopffgarten[http://www.leider online auf den Seiten der Zeitung nicht mehr verfügbarwelt.de/print-wams/article86754/Befristung-ist-reine-Formsache.html]
== ''' Weblinks''' ==
(3) http://www.befristung.de
 
(4) http://www.befristeter-arbeitsvertrag.de
 
Die Seiten sind zur Zeit offline; ein Relaunch ist für Ende 2016 geplant.
== ''' Autor''' ==
Michael W. Felser ist der auf das Thema "Hochschularbeitsrecht" und "Befristung" auch nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz spezialisierte Rechtsanwalt in der Kanzlei Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte Köln/Brühl [http://www.felser.de] und Betreiber des Portals "Juracity - Recht für Alle!". Familiäre vorbelastet ist er durch seinen Bruder Dr. Winfried Felser, der an der Siemens-Nixdorf-Universität promoviert und als Wissenschaftler gearbeitet hat sowie seine Schwester Dr. Claudia Felser, Direktorin des Max-Planck-Instituts für Chemische Physik fester Stoffe in Dresden. Rechtsanwalt Felser hat zahlreiche Arbeitnehmer und Führungskräfte bei der Entfristung und vor dem Abschluß eines neuen befristeten Arbeitsvertrags beraten und vertreten. Betriebsräte u.a. bei der Max-Planck-Gesellschaft berät und schult er. Ebenso zahlreiche Personalräte aus dem Hochschulbereich. Referenzen auf Anfrage.
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