Der Aktenvortrag (Kurzvortrag) ist die Ouvertüre für die mündliche Prüfung und will daher trainiert sein. Schon im Referendariat kann ein souveräner Stil beim Aktenvortrag das Stationszeugnis anheben und damit auch die Examensnote beeinflussen. Unabhängig davon, ob die Stationsnoten beim Examensergebnis selbst berücksichtigt werden oder sollten, können sie Grund für eine Anhebung der Note des zweiten Staatsexamens sein. Da hilt nur Training, Training, Training. Am besten schon während des Referendariats in der Privat-AG mit Videoaufzeichnung. Wir haben uns damals zu Dritt in eine Burg eingeschlossen mit Aktenvorträgen mit Musterlösungen und den ganzen Tag Kurzvorträge gehalten. Es hat sich für das mündliche Examen gelohnt!

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Kommentierungsfunktion ist momentan abgeschaltet.