§ 32 BVerfGG

Versammlungsverbot in Heidenau: Bundesverfassungsgericht verteidigt Art. 8 GG

Dass das Bundesverfassungsgericht die Versammlungsfreiheit nach Art. 8 Grundgesetz (GG) als ein zentrales Grundrecht ansieht, hat sich heute wieder einmal in einem von unserem wissenschaftlichen Mitarbeiter angestrengten Verfahren mehr  gezeigt. Das Landratsamt Pirna (Sächsische Schweiz – Osterzgebirge) hatte per Allgemeinverfügung vom 27.8.2015 für den Zeitraum bis zum 31.8.2015 alle Versammlungen in Heidenau verboten mit der …

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Veröffentlicht am: 29. August, 2015 von RA Michael W. Felser
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