Arbeitslosengeld

Keine Sperrzeit wegen Aufhebungsvertrag zum Ende der Elternzeit!

Aufhebungsvertrag zum Ende der Elternzeit? Zum Ende der Elternzeit können viele Arbeitnehmerinnen wegen der Kindeserziehung nicht Vollzeit arbeiten, obwohl sie dies nach dem Arbeitsvertrag müssten. Nicht wenige Anwälte beantworten die von Müttern häufig gestellte Frage, ob ein Aufhebungsvertrag oder eine Eigenkündigung nach dem Ende der Elternzeit eine Sperrzeit nach sich zieht, falsch. Viele vor der …

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Veröffentlicht am: 27. September, 2010 von RA Michael W. Felser
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