Betriebsratsgründung

Betriebsrat gründen – aber richtig

Betriebsrat gründen – aber richtig Voraussetzungen für eine Betriebsratsgründung Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrVG kann in Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, ein Betriebsrat gewählt werden. Wahlberechtigt sind nach § 7 BetrVG alle Arbeitnehmer und Auszubildende des Betriebs, die das 18. Lebensjahr vollendet …

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Veröffentlicht am: 1. August, 2013 von RA Michael W. Felser
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