Einschreiben/Rückschein

Kündigung per Einschreiben Rückschein

Die Kündigung durch Einschreiben mit Rückschein gilt als sichere Zustellung. Ein verbreiteter Rechtsirrtum, der bei der Kündigung eines Arbeitsvertrags gegenüber einem Arbeitnehmer Nachteile mit sich bringen kann. Wird der Arbeitnehmer nicht angetroffen oder kann das Kündigungsschreiben per Einschreiben / Rückschein aus anderen Gründen nicht beim Empfänger persönlich abgeliefert werden, hinterläßt der Postzusteller bekanntlich eine Benachrichtigung …

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Veröffentlicht am: 3. Dezember, 2012 von RA Michael W. Felser
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