Friseurhandwerk

Vergütungstarifvertrag Friseurhandwerk NRW 2008

Der allgemeinverbindliche Vergütungstarifvertrag für das Friseurhandwerk in Nordrhein-Westfalen regelt ab dem 01.05.2008 für alle Mitarbeiter in Friseursalons in NRW die Eingruppierung und Vergütung. In zehn Vergütungsgruppen sind die Tätigkeiten näher beschrieben und die dafür 5 / 5 ( 1 vote )

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Veröffentlicht am: 10. Juni, 2008 von RA Michael W. Felser
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Manteltarifvertrag Friseurhandwerk NRW 2012

Der Manteltarifvertrag für das Friseurhandwerk in Nordrhein-Westfalen vom 1.1.2008 wurde ab dem 1. Mai 2008 für allgemeinverbindlich erklärt. Die zentralen Daten des Tarifvertrages findet man beim Tarifregister in NRW. Das Tarifregister listet die wesentlichen Daten wie 3.3 / 5 ( 3 votes )

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Veröffentlicht am: 10. Juni, 2008 von RA Michael W. Felser
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