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BAG Urteil zur Durchschnittsnote im Arbeitszeugnis

Rechtsanwalt Felser kommentiert in der aktuellen Ausgabe der Legal Tribune Online, die auch über die meisten sozialen Medien verbreitete wird (Facebook, Twitter & Co.) das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17.11.2014 zur Durchschnittsnote beim Arbeitszeugnis. Geklagt hatte eine Zahnarzthelferin, die Mitte 2011 mit der Schulnote drei („zu unserer vollen Zufriedenheit“) im Arbeitszeugnis bewertet wurde, aber der …

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Veröffentlicht am: 19. November, 2014 von RA Michael W. Felser
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