Pinnwand

Kündigung wegen Beleidigung von Vorgesetzten auf Facebook

Arbeitnehmer, die gegenüber Arbeitskollegen auf Facebook Vorgesetzte beleidigen und drohen, müssen mit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechnen, so das Arbeitsgericht Hagen vom 16.05.2012 – Aktenzeichen 3 Ca 2597/11. Am 20.11.2011 um 13.46 Uhr postete der Kläger auf seiner Pinnwand im Facebook-Profil über einen Vorgesetzten G: „hi M, mir geht’s gut, und dir hoffe ich auch. …

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Veröffentlicht am: 1. Oktober, 2012 von RA Michael W. Felser
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