vorübergehender Einsatz

Leiharbeitnehmer: Dauereinsatz auf Stammarbeitsplätzen nicht mehr zulässig

Kein Einsatz von Leiharbeitnehmern auf Dauerarbeitsplatz zulässig: Der Betriebsrat kann einem Einsatz von Leiharbeitnehmern widersprechen, wenn dieser nicht nur „vorübergehend“ geplant ist, so das Arbeitsgericht Cottbus und das Landesarbeitsgericht Niedersachsen in zwei neuen Entscheidungen aus 2012. Nach § 1 AÜG gilt: „Arbeitgeber, die als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur …

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