Wunschformel

BAG: kein Anspruch auf Aufnahme von Dank und Wünsche in das Arbeitszeugnis

Das Bundesarbeitsgericht teilt in seiner Pressemitteilung zum Urteil vom 11.12.2012 Az. 9 AZR 227/11 mit, dass der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber keinen Anspruch auf Aufnahme von Dank und guter Wünsche in das Arbeitszeugnis habe. Damit bestätigt das Bundesarbeitsgericht seine frühere Rechtsprechung, widerspricht aber der Rechtsprechung einiger Landesarbeitsgerichte. Zum Hintergrund: In den Arbeitszeugnissen ist es durchaus …

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Veröffentlicht am: 14. Dezember, 2012 von RA Michael W. Felser
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