Das Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge ist durch das Bundesarbeitsministerium wieder auf den neusten Stand gebracht worden. Das BMAS veröffentlicht vierteljährlich ein aktuelles Verzeichnis aller allgemeinverbindlichen Tarifverträge in Deutschland. Nach § 5 Tarifvertragsgesetz können Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt werden. Die Tarifverträge können bei den jeweiligen Tarifvertragsparteien entgeltlich angefordert werden. Die allgemeinverbindlichen Tarifverträge sind in JURIS im Volltext zugänglich.

Quelle: Verzeichnis der Allgemeinverbindlichen Tarifverträge vom 1.4.2009

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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