Die betriebliche Kommission, bei der die Eingruppierungen nach der Einführung des Entgelt-Rahmenabkommen (ERA-TV) auf Antrag der Arbeitnehmer überprüft werden, schliesst für die Überprüfung der Eingruppierung den Rechtsweg an die Arbeitsgerichte nicht aus, entschied das Arbeitsgericht Wuppertal im Einklang mit dem LAG Düsseldorf und LAG Hamm. Bei der gemäß § 7 Abs 2 des Tarifvertrages zur Einführung des Entgeltrahmenabkommens für die Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalen vom 18.12.2003 (ERA-ETV) durch freiwillige Betriebsvereinbarung einzuführenden paritätischen Kommission handelt es sich nämlich nicht um eine Schiedsgutachterstelle nach § 101 ArbGG bzw. § 317 BGB (so auch LAG Düsseldorf, Urteil vom 12.01.2007 – 10 Sa 1082/06 und LAG, Urteil Hamm vom 08.02.2008 – 10 Sa 1355/07). Arbeitnehmer, die sich zu niedrig eingruppiert fühlen, können auch sofort das Arbeitsgericht anrufen und müssen nicht zuerst Einspruch vor der Kommision einlegen und deren Entscheidung abwarten.

Quelle: Arbeitsgericht Wuppertal, Urteil vom 11.09.2008 – Aktenzeichen 1 Ca 791/08

Michael W. Felser
Rechtsanwalt

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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