Mit Urteil vom 28.02.2007 – Aktenzeichen 1 Ca 931/06 hat das Arbeitsgericht Weiden die Ansicht vertreten, die Regelung in § 5 Abs. 2 Satz 2 der Überleitungstarifverträge zum TVÖD (TVÜ) verstosse gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 GG. Das Urteil ist hier im Volltext einzusehen und kann als PDF-Datei heruntergeladen werden.
Arbeitsgericht Weiden Urteil vom 28.02.2007 Aktenzeichen 1 Ca 931/06
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte