entschied der EuGH in einem am 16.3.2006 als Pressemitteilung veröffentlichen Urteil. Eine Ausnahme gilt allerdings für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, so dass die im deutschen Recht bekannte Urlaubsabgeltung des bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses verbleibenden Resturlaubsanspruchs rechtmässig bleibt.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Felser
http://www.eugh-urteil.de

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