Anders als noch das Arbeitsgericht Solingen entschied die 8. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf am 9.8.2006, dass die als Marke weltweit bekannte Agfa Gevaert AG, das Mutterunternehmen, an die Mitarbeiter der nach einer Verselbständigung in Insolvenz geratenen Agfa Photo GmbH Sozialplanabfindungen zu zahlen hat. Im vor dem Betriebsübergang abgeschlossenen CIPP 2- Personalabbauprogramm war festgelegt, dass alle Mitarbeiter, die dem Übergang auf die Agfa Photo GmbH gemäss § 613 a BGB widersprechen, die Rechte aus dem Sozialplan verlieren.

Keiner der Mitarbeiter hatte widersprochen, trotzdem wurde die Abfindung wegen der Insolvenz der Agfa Photo GmbH nicht gezahlt. Bis heute haben die Mitarbeiter keine Kündigung der Agfa Gevaert AG erhalten, auch wenn sie – zum Teil – später dem Übergang widerprochen haben. Die Kündigung erhielten Sie erst später von der Tochter.

Das Landesarbeitsgericht hielt das Unterrichtungsschreiben der Mutter über den bevorstehenden Übergang für unzureichend (vgl. zu den Rechtsfolgen das kürzlich ergangene Urteil des BAG). Juracity schlussfolgerte in einer Urteilsbewertung richtig, dass das Urteil des BAG böse Folgen für die Agfa haben werde.

Die Agfa Photo mit 1800 Mitarbeitern musste am Ende – nach einem monatelangen Drama, in dem schwere Vorwürfe gegen die Muttergesellschaft und einen mit zweifelhaftem Leumund behafteten Investor erhoben wurden – doch durch den bekannten Insolvenzverwalter, Dr. Andreas Ringstmeier, abgewickelt werden (Artikel TAZ). Er hatte vergeblich versucht, einen Teil des vermissten Geldes einzutreiben. Ein Teil der Mitarbeiter wechselte am Ende in eine Beschäftigungsgesellschaft, 62 davon sind jetzt offiziell arbeitslos.

Die Gründe des Urteils des LAG Düsseldorf liegen noch nicht vor, die Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde zugelassen. Wir werden weiter berichten.

Michael Felser
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Felser
Betriebsuebergang.de

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