gegenüber den davon letztlich davon betroffenen Arbeitnehmern, so das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 24.08.2006 Aktenzeichen 8 AZR 414/05). Der Betriebsrat hat zwar einen Vertrag mit dem Anwalt, aber keinen Schaden. Die Arbeitnehmer haben zwar einen Schaden, wenn der Anwalt einen Bock geschossen hat, aber keinen Vertrag mit dem Anwalt. Der Anwalt hatte eine Möglichkeit vorgeschlagen, um den Sozialplan vor der drohenden Insolvenz zu retten.

Das funktionierte aber nicht, die Abfindungen wurden nur in Höhe der Quote (von 4 %) ausgezahlt. Die klagenden Arbeitnehmer gingen, obwohl die von dem Betriebsratsanwalt beabsichtigten Massnahmen den gewünschten Erfolg nicht hatten, leer aus. Und mussten auch noch die Verfahrenskosten tragen.

Michael Felser
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Felser
www.sozialplan.de

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