und auch keine Abfindung für die Ex-Frau von Ex-Beatle Paul Mc Cartney. Das liegt im Falle von Heather Mills nicht an der Unterhaltsreform, bei Promis ist das ja eher Schweigegeld. Im Fall von Zumwinkel liegt das auch nicht an den Verschlechterungen des Kündigungsschutzgesetzes. Aber interessant wird der Fall arbeitsrechtlich schon, wenn Herr Zumwinkel sich streitet.Denn eigentlich handelt es sich ja um keine innerdienstliche Verfehlung, sondern um eine Privatangelegenheit. Oder doch nicht?

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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