Toyota Motorsport in Köln-Marsdorf hat in den letzten Tagen gegenüber mehreren hundert Mitarbeitern die Kündigung ausgesprochen. Damit verbunden ist ein Angebot auf eine Abfindung. Ein Betriebsrat existiert bei der Toyota Motorsport GmbH nicht. Hier zeigt sich wieder wie wichtig ein Betriebsrat wäre (siehe 12 gute Gründe für einen Betriebsrat von mir). Durch die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung eines Betriebsrats bei der Betriebsstilllegung bzw. Betriebsänderung hätte Toyota die Kündigungen frühestens im Februar aussprechen können. Ausserdem hätte der Betriebsrat einen Sozialplan verlangen und über die Höhe der Abfindungen mitbestimmen können. So kann Toyota die Abfindung selbst festlegen, auch die Kriterien, wer mehr und wer weniger bekommt. Die IG Metall kritisiert das Vorgehen von Toyota.

Bei Mitarbeitern die Kündigungsschutzklage erheben, wird die Fälligkeit der freiwilligen Abfindung bis zur Entscheidung (oder zum Vergleich) hinausgeschoben. Ein Verlust der Abfindung ist nicht zu befürchten. Sobald uns die erste Kündigung im Original vorliegt (am Montag ist der erste Besprechungstermin) werden wir zu Details berichten.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Arbeitsrecht im Rheinland (Köln/Bonn/Rhein-Erft-Kreis)

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