weil drei Beschuldigte den Strafbefehl nicht akzeptiert haben. Sachlich geht es um eine Reise nach Brügge, die die Gasversorgung Rhein-Erft durchführte. Das Amtsgericht wird aufzuklären haben, ob es von Bedeutung ist, dass die Betroffenen bestreiten, von der Finanzierung der Reise durch einen grossen Energieversorger gewusst zu haben.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt

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