“Die zum Müller-Konzern gehörenden Unternehmen verarbeiten in ihren Produkten Milch von Kühen, die auch gentechnisch veränderte Futtermittel, insbesondere gentechnisch veränderten Mais erhalten. Darauf hatte die Umweltorganisation Greenpeace in verschiedenen Kampagnen sowie in einem “Einkaufsratgeber” hingewiesen, um den Verbraucher auf eine nach ihrer Auffassung bestehende Informationslücke aufmerksam zu machen. Die seit Mitte April 2004 in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft getretene EU-Verordnung zur Kennzeichnung, Zulassung und Rückverfolgbarkeit gentechnisch veränderter Lebens- und Futtermittel sieht nämlich keine Pflicht zur Kennzeichnung tierischer Produkte, wie beispielsweise Fleisch, Milch und Eier vor, deren Erzeugertiere gentechnisch verändertes Futter erhalten haben. Der Milch-Konzern hatte im Wesentlichen dahin argumentiert, der Verbraucher verbinde mit dem Begriff “Gen-Milch”, auch bei Verwendung des Zusatzes “Mit genmanipuliertem Tierfutter hergestellt,” die verwendete Milch selbst sei gentechnisch verändert oder enthalte Partikel der gentechnisch veränderten Futtermittel.”
aus der Pressemitteilung des Oberlandesgericht Köln vom 19.12.2006 – 15 U 110/06.

Das OLG Köln hält die Aussagen aus Gründen der Meinungsfreiheit für zulässig. Froops! Herr Müller, damit muss man leben.

Michael Felser
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Felser

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