Vor dem Arbeitsgericht Stuttgart – Kammern Ludwigsburg (12 Ca 1489/06) findet am Montag, dem 21.8.2006 eine Verhandlung in einem Klageverfahren des Arbeitgeberverbandes der Versicherungsunternehmen (AGV) gegen die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi wegen der bundesweiten Proteste der Mitarbeiter statt. Der AGV hatte dies bereits am 28.07.2006 angekündigt.
Der Arbeitgeberverband ist der Ansicht, Verdi halte bei den Warnstreiks gegen die geplanten Entlassungen die Friedenspflicht nicht ein, es existiere ein Rationalisierungsschutzabkommen von 1983, dass die Folgen von Umstrukturierungen abschliessend regele. Verdi ist dagegen der Meinung, dieses Abkommen habe wesentliche Lücken, so dass Streiks zur Erzwingungen darüber hinausgehender Forderungen zulässig seien. Verdi fordert u.a. eine Ausweitung der Vorruhestandsregelungen, den Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen über 2007 hinaus und ein Konzept zur Standortsicherung. Das Rationalisierungsabkommen enthält vergleichsweise lächerliche Abfindungsbeträge (§ 12 RTV).
Die Allianz selbst hält sich auch in der Presse vornehm zurück, vermutlich um das Klima mit den Arbeitnehmervertretern nicht zu belasten und lässt den Verband auftreten. Dieser macht als Vertragspartner der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi seine Rechte aus der Friedenspflicht geltend.

Die Allianz will unter anderem den Standort Köln stilllegen und dabei 1800 Beschäftigte entlassen. Insgesamt stehen 7500 Stellen auf der Streichliste, neben Köln sollen auch die Standorte Aachen und Dortmund stillgelegt werden. Die Kölner Mitarbeiter wollen auf jeden Fall weiterstreiken, auch wenn dies -wenn der AGV Recht bekommt – eine Arbeitsverweigerung darstellen würde.

„Hoffentlich Allianz“? von wegen.

Michael Felser
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Felser

http://www.kuendigung.de

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