Muss der Arbeitgeber die Kosten für die Vorstellung zu einem persönlichen Bewerbungsgespräch (sog. Vorstellungskosten) tragen? Welche Kosten muss der Arbeitgeber übernehmen? Reisekosten, Übernachtung? Erste Klasse oder Holzklasse? Taxi oder Bus? Was tun, wenn der Arbeitgeber die Kosten nicht übernimmt oder sich auch nach Aufforderung weigert, die Reisekosten zu zahlen? Solche Fragen stellen sich Bewerber regelmässig; diese Fragen stellte auch Radio BB für seine Hörer an den Arbeitsrechtler.
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- 28. März 2007
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Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Verfasst von: RA Michael W. Felser
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