Hilfe zur Selbsthilfe. Die rührige Arbeitsloseninitiative „Tacheles“ hat nun – nachdem sie die Bundesagentur für Arbeit erfolgreich nach dem Informationsfreiheitsgesetz verklagt hatte, diese aber trotzdem die Durchführungshinweise bis dato nicht veröffentlichte – selbst gehandelt und die internen Dienstanweisungen der Bundesagentur zu den neuen Regelungen veröfffentlich.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Felser

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