Mit Urteil vom 07.09.2006, Az.: C-484/04 hat der EuGH einen britischen Arbeitszeitleitfaden wegen Verstosses gegen die Arbeitszeitrichtlinie 93/104/EG vom 23.11.1993 für gemeinschaftswidrig erklärt.

Nach diesem vom Handelsministerium veröffentlichten Leitfaden, der die englischen Arbeitszeitregelungen erläutert, müssen Arbeitgeber zwar Arbeitnehmer die Inanspruchnahme der vorgeschriebenen Mindestruhezeiten ermöglichen, aber nicht dafür Sorge tragen, dass die Arbeitnehmer diese Zeiten auch tatsächlich nehmen. Der EuGH weist in seinem Urteil darauf hin, dass die EU-Arbeitszeitrichtlinie auch die Pflicht beeinhaltet, die Schutzvorschriften durchzusetzen.

Pressemitteilung des EuGH

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Felser

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