Unter Bezugnahme auf seine zum Bundesangestelltentarifvertrag ergangenen Entscheidung vom 29.04.2004 (Aktenzeichen 6 AZR 101/03) hat das Bundesarbeitsgericht nun (BAG vom 26.10.2006 – Aktenzeichen 6 AZR 307/06) auch für eine Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft in der evangelischen Kirche gesorgt. Jedenfalls beim Ortszuschlag nach dem BAT-KF hält das BAG eine Differenzierung in einer Einrichtung der Diakonie möglicherweise für gleichheitswidrig. Die Auslegung des BAT-KF könne wie beim BAT, auf den der BAT-KF Bezug nehme, ergeben, dass die Tarifvertragsparteien auch eingetragene Lebenspartnerschaften nicht anders behandeln wollten. Der Kläger hatte aber nur eine entsprechende Bestätigung der Evangelischen Kirche im Rheinland vorgelegt. Ob das auch für den gesamten Bereich der evangelischen Kirche gilt, konnte das BAG daher nicht entscheiden.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Felser
www.bundesangestelltentarifvertrag.de: Infos zu BAT und TVÖD und TV-L …

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