Deutschland grillt gerne. Besonders die Männer lieben das Spiel mit dem Feuer. Bald kann es wieder losgehen: Nachdem der August für die Griller ins Wasser gefallen ist, soll nächste Woche endlich wieder das Sönnchen scheinen. Am meisten Spass macht es in Gesellschaft. Damit das so bleibt, sollte man ein paar Kleinigkeiten zum Schutz der nachbarschaftlichen Beziehungen beachten. Was man darf und was nicht, beantwortet unser mehrseitiges Merkblatt „Grillen und Recht“, das praktisch alle Aspekte behandelt:
Soziologisches, zahlreiche Urteile wie oft man grillen darf, Grillen im Mietrecht, Grillen in der Eigentumswohnung, Grillen auf öffentlichen Flächen, Grillen und Schadensersatz, Grillen und Strafrecht und zu guter letzt „praktische Tipps“ zum Grillen.

Viel Spass beim Grillen!

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Felser

Merkblatt „Grillen und Recht“ von Rechtsanwälte und Fachanwälte Felser

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