und kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden, so das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken (Urteil vom 12.05.2006 – Aktenzeichen 2 UF 87/05).

Verpflichtet sich der Ehepartner im Rahmen der Scheidung, für den bei dem anderen Ehepartner verbleibenden gemeinsamen Hund monatlich einen Pauschalbetrag von 100,00 Euro bis zum Tod des Hundes zu zahlen, kann diese Vereinbarung über den Unterhalt nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.

Eva Gerz
Rechtsanwältin &
Fachanwältin für Familienrecht
Rechtsanwälte Felser

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