Gönnen Sie Ihren Mitarbeitern etwas Gutes, so das Fachmagazin “Lohnpraxis” in seiner aktuellen Ausgabe. So genannte Genussmittel sind – anders als das Kantinenessen – lohnsteuerfrei, so die Lohnsteuer-Richtlinien. Das Beste: Eine wertmässige Obergrenze gibt es dabei nicht. Also geben Sie Ihren Mitarbeitern mit frischem Obst den nötigen Vitaminschub für den Businessfrühling. Am besten vereinbaren Sie die tägliche Lieferung mit einem guten Obsthändler. Ihre Geschäftsentwicklung wird es Ihnen danken.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt

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