Die Pressemitteilung des Justizministeriums NRW vom heutigen Tage wird bei den Landesarbeitsgerichten in Köln und in Düsseldorf für Erleichterung gesorgt haben. Wie das Justizministerium mitteilte, sind die Pläne für ein gemeinsames rheinisches Landesarbeitsgericht vom Tisch.

Damit bleibt es wohl auch zukünftig bei den beiden Standorten Köln und Düsseldorf mit jeweils einem eigenen Landesarbeitsgericht. Die Optimierung der Gerichtsstrukturen sei nach Ansicht der Ministerin Müller-Piepenkötter auch ohne die Aufgabe eines Standortes zu erreichen. Durch eine Zusammenlegung würden mehr Nachteile als Vorteile eintreten.

Hartmann
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Felser
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