Nachdem Berlin als erstes Bundesland die Freigabe des Ladenschlusses beschlossen hat, will nun auch Nordrhein-Westfalen als zweites Bundesland die Lockerung der Öffnungszeiten in Angriff nehmen.

Durch die Föderalismusreform wurde den Bundesländern die Gesetzgebungskompetenz bei den Ladenöffnungszeiten eingeräumt. Während einige Bundesländer diese Möglichkeit der Freigabe nicht wahrnehmen wollen, hat die schwarz-gelbe Landesregierung die Änderungen beschlossen.

Der Landtag in Düsseldorf berät heute über die Änderungen und die Freigabe der Öffnungszeiten. Geplant ist die vollständige Freigabe der Öffnungszeiten an Werktagen; an Sonntagen sollen die Geschäfte auch in Zukunft grundsätzlich geschlossen bleiben.

Spätestens morgen soll das Gesetz vom Landtag beschlossen werden und schon zum 01. Dezember – vor dem Weihnachtsgeschäft – in Kraft treten. Bleibt abzuwarten, wie der Handel diese Änderung annimmt und ob nicht nur die große Ketten von der Freigabe der Öffnungszeiten profitieren.

Hartmann
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Felser
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