und erlaubt dem Übernehmer der skandalerschütterten Berliner Landesbank auch nach der Privatisierung den Namen “Sparkasse” und das rote “S” weiter zu führen, berichtet das Handelsblatt unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts Berlin. Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen, da die Sparkassen auch mit der EU-Kommission wegen der besonderen Stellung streiten. Vor dem Berliner Gericht hatten die Landesbank Berlin AG und der Deutsche Sparkassen- und Giroverband gestritten. Die erste Runde ging damit an die Landesbank. Es ist aber unklar, ob der Verband in die Berufung geht. Dieser Partei liegt nämlich, anders als dem Handelsblatt, die schriftliche Begründung des Urteils noch nicht vor.

Die Post, der Anwalt, das Gericht?

Michael W. Felser
Rechtsanwalt

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