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Mitbestimmung bei Ein-Euro-Jobs: Betriebsrat bestimmt mit

Wenn ein Unternehmer eine Ein-Euro-Kraft einstellen will, hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht – schon deswegen, um prüfen zu können, ob die geplante Beschäftigung mit den gesetzlichen Vorschriften im Einklang steht (Arbeitsgericht Berlin Aktenzeichen 29 BV 11287/06).

Quelle: Verdi News vom 17.1.2007

Betriebsrat, Ein-Euro-Jobs, Mitbestimmung

Mitbestimmung bei Ein-Euro-Jobs: Betriebsrat bestimmt mit
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    Verfasst von: RA Michael W. Felser

  • 17. Januar 2007

  • Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

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