diesen Tipp geben die Autoren eines Ratgebers für Führungskräfte, Glock und Abeln, zwei Berliner Arbeitsrechtler, wie die Handakte Weblawg unter Berufung auf einen Bericht der Wirtschaftswoche mitteilt. Das deckt sich mit den Erfahrungen des Unterzeichners: Nicht selten starten Führungskräfte wie z.B. der neue Geschäftsführerer einer Tochterunternehmens eines Energieversorgers mit dem Anspruch, die Machtverhältnisse neu ordnen zu wollen und eine zentralisierte Führung einzurichten. Im Management mag das ja noch gehen, aber im Verhältnis zu Betriebsrat oder Gesamtbetriebsrat kracht es dann gewaltig.

So kam der Betriebsrat zu mir, den ich ansonsten alle paar Jahre einmal sehe und beklagte sich über die generelle Missachtung seiner Rechte. Da das Betriebsverfassungsgesetz unmittelbar und zwingend gilt wie jedes Gesetz und überdies empfindliche Sanktionen bereithält, normalisierte sich das Arbeitsverhältnis zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung nach einem hitzigen Intermezzo bald wieder. Und beim Wechsel in eine Topfunktion des Konzerns war der Geschäftsführer sichtlich bewegt, als er zum Abschied von seiner Lernerfahrung im Verhältnis zum Betriebsrat berichtete und dankte dem Betriebsrat ausdrücklich für die gute Zusammenarbeit.

Das Buch sollten sich auch Betriebsräte kaufen und es – bei passender Gelegenheit – einer geeigneten Führungskraft schenken.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Felser

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