so das Verwaltungsgericht Bremen in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung (Beschluss vom 17.08.2006 – PK 880/05.PVL).

Allerdings habe der Personalrat kein Recht,bei der Erstellung von Vorlagen der Verwaltung an die Verwaltungsausschüsse beteiligt zu werden.

Allerdings liess das VG Bremen ein Hintertürchen offen: Wenn mit der Deputationsvorlage ohne bisherige Beteiligung des Personalrats die Planungsphase in einer organisatorischen Angelegenheit bereits vollständig abgeschlossen wäre, käme eine Beteiligung des Personalrats bei der Erstellung der Vorlage ausnahmsweise in Betracht.

Zum Volltext des Beschlusses

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Felser

http://www.personalvertretungsrecht.de

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