Haben wir nicht das strengste Arbeitsrecht, wie Arbeitgeberverbände nicht müde werden zu klagen? Wie milde das deutsche Arbeitsrecht tatsächlich ist, zeigen nicht nur die zahlreichen EuGH-Urteile, die deutsche Arbeitsrechtsvorschriften (z.B. Bereitschaftsdienst) oder die Rechtsprechung (z.B. Christel-Schmidt, Massenentlassungsanzeige) wegen Verstoss gegen EU-Richtlinien kippen. Man hört dagegen wenig Vergleichbares aus den früher als angeblichen Billiglohnländern gefürchten Mitgliedsstaaten …    

Wenn ein deutsches Gericht ein Unternehmen zu einer Strafzahlung wegen Arbeitszeitverstössen von mehreren Millionen Euro verurteilen würde, wäre ein Hurrikane ein laues Frühlingslüftchen gegen das, was sich in der deutschen Arbeitsrechtlobby erheben würde. Schon ein Urteil des EuGH, mit dem es einer einzelnen Reinigungskraft gelang, ihre Rechte aus § 613 a BGB zu wahren, führte zu einer wahren Aufsatzflut in unseren Arbeitsrechtsgazetten und der Forderung, die EU-Vorschriften zu ändern.

Anders die Vereinigten Staaten von Amerika: Dort wurde jetzt wiederholt Wal Mart zu einer hohen Strafzahlung verurteilt, weil es Beschäftigte zu Arbeiten ausserhalb der regulären Arbeitszeit und den Pausen gezwungen hatte, wie die Wirtschaftswoche (bereits am 13.10.2006) und der Spiegel berichtete. Wie z.B. UPS mit seinen Parttimern will auch Wal Mart die Personalkosten durch mehr Teilzeitbeschäftigte (die dann Überstunden machen müssen) senken (Bericht in der WiWo). Wen wundert es, dass Wal Mart keinen Bock auf Gewerkschaft hat, wie der Stern zu berichten weiss. In Deutschland war Wal Mart durch seine skurrilen „Ethikrichtlinien“ aufgefallen und hat sich zwischenzeitlich aus Deutschland zurückgezogen.

Andere Länder, andere Sitten. Und unsere Arbeitnehmer schämen sich bitte weiter wegen der komfortablen Rechtsstellung, die sie hier geniessen dürfen …

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Felser

Mehr: http://www.arbeitszeitrecht.de

3 Kommentare

  1. Saefken
    17. Oktober 2006 21:22

    Das „Urteil“ ist noch kein Urteil, sondern eine Juryentscheidung, die keinen Bestand haben muß, siehe http://obiterdictum.wordpress.com/2006/10/13/remittitur-und-additur

    Meines Erachtens werden arbeitsrechtliche Regelungen in Deutschland allerdings auch dann nicht besser, wenn in anderen Ländern eigenartige Urteile gefällt werden.

  2. RA Felser
    18. Oktober 2006 09:53

    In jedem Fall waren Sie ja schneller mit Ihrer Mitteilung als die deutschen Medien (bis auf die Wiwo), die häufig ohnehin nur noch dpa drucken. Und ich habe wieder etwas über das amerikanische Recht gelernt.

    Der Wiwo entnehme ich jedoch, dass es nicht die erste Verurteilung von WalMart ist und WalMart auch nicht nur in den USA verurteilt wurde.

    In Deutschland kenne ich trotz mir persönlich bekannter zahlreicher Verstösse gegen das Arbeitszeitrecht nur eine einzige und finanziell sehr harmlose Verurteilung (eines Chefarztes, der seine Mitarbeiter regelmässig unter Verstoss gegen das Arbeitszeitgesetz arbeiten liess).