Das Sozialgericht Berlin (Az.: S 82 KR 748/07) hat entschieden, dass die gesetzlichen Krankenkassen keine Vitamintabletten gegen Krebs bezahlen müssen. Das Gericht wies die Klage eines Mannes ab, der bei dem Mediziner Matthias Rath Vitaminpräparate im Wert von EUR 4.200,00 bestellt hatte.

Wie das Deutsche Ärzteblatt berichtet, begründete das Gericht die Entscheidung mit der wissenschaftlich erwiesenen Wirkungslosigkeit derartiger Mittel. Bei dem Kläger war 2003 Krebs festgestellt worden. Er bezog die Tabletten drei Jahre lang aus den Niederlanden über Rath. Nun forderte er sein Geld von seiner gesetzlichen Krankenkasse zurück. Kein Erfolg: Nach einer Studie mit Tierversuchen zeigten die Präparate keinerlei Wirkung im Kampf gegen Krebs. Ferner seien die Tabletten nicht ärztlich verordnet und die Behandlung nicht ärztlich verantwortet worden, so das Gericht. Daher komme auch die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht zu tragen, wonach lebensbedrohlich erkrankte Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse Anspruch auf nicht zugelassene alternative Heilmethoden haben, wenn die Schulmedizin keine Behandlung mehr anbieten kann.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

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