berichtet die Rechtsdatenbank RDB.AT in ihrem Newsletter am 05.09.2006. Am Montag lief einer von der EU gesetzte Frist aus. Das Bundesfinanzministerium hatte gegenüber der Kommission eine Verschiebung der Antwort bis Ende Oktober erbeten. Aus informierten Kreisen war zu hören, dass die Frist verlängert, wird, offen ist lediglich, ob die Kommission die vollen gewünschten acht Wochen zugesteht. Beobachter rechnen laut RDB.AT damit, dass der Streit am Rande des informellen EU-Finanzministertreffens von diesem Freitag an in Helsinki zur Sprache kommen wird.

In Deutschland ist der Name „Sparkasse“ öffentlich-rechtlichen Finanzinstituten durch das Kreditwesengesetz vorbehalten. Die Kommission sieht eine Behinderung der Kapitalverkehrs- und Niederlassungsfreiheit in der Union. Ausgebrochen war der Streit durch das Interesse privater Banken an der öffentlich-rechtlichen Sparkasse Berlin. Diese wollen den Namen „Sparkasse“ weiternutzen. Die Sparkassen befürchten dadurch eine Aushöhlung des Namensrechtes. Informativ informiert ein Artikel der „Welt“ über den Streit. Die Beschäftigten verteidigen ebenfalls den Namensschutz (Juracity berichtete).

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Felser

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