Das Verwaltungsgericht Minden hat den Studenten in Nordrhein-Westfalen einen herben Dämpfer verpasst und mit seinem Urteil vom heutigen Tage (gerichtliches Aktenzeichen: 9 K 3614/06) die Studiengebühren für rechtmäßig erklärt. Mit dieser ersten Musterklage gegen die Studiengebühren wollten die Studierenden die Gebühren kippen (blog.juracity berichtete). Sie blieben jedoch ohne Erfolg.

Die Richter am Verwaltungsgericht Minden folgten der Argumentation der klagenden Studierenden nicht und erachteten das Studienbeitrags- und Hochschulabgabengesetz (StBAG NW) mit höherrangigem Recht vereinbar.

Hartmann
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Felser
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