Eine außerordentliche betriebsbedingte Beendigungskündigung wegen Umstrukturierung ist nach § 55 Abs. 1 und 2 BAT nicht möglich. Eine Umstrukturierung ist kein „Extremfall“ im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der ausnahmsweise auch die betriebsbedingte Kündigung eines tariflich nicht mehr kündbaren Arbeitnehmers erlauben würde, so das Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 16.06.2006 – Aktenzeichen 4 Sa 74/06.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Felser

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