Mit der beim Arbeitsgericht Bonn eingereichten Feststellungsklage soll die Basis für spätere Schadensersatzforderungen gelegt werden, berichtet das Abendblatt. Die Deutsche Telekom hält die Streiks offensichtlich bereits für rechtswidrig bevor sie begonnen haben. An der Streikforderung selbst kann es jedenfalls nicht liegen. Das Bundesarbeitsgericht hat erst kürzlich gewerkschaftliche Streiks für Sozialplantarifverträge für zulässig erklärt. Wie die FTD berichtet, hat der Vorsitzender der globalen Telekommunikationsgewerkschaft, Philipp Jennings, dem Finanzinvestor Blackstone damit gedroht, Gewerkschaftsgelder aus Fonds des Investors abzuziehen. Wie viele Hedgefonds legt auch Blackstone Gelder aus amerikanischen Pensionsfonds an.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt

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