denn eine falsche Bezeichnung schadet nicht (falsa demonstratio non nocet, ausser in der Prüfung ;-). Das gilt in einer Klageschrift nicht nur, wenn statt einer GmbH eine gleichnamige, aber nicht existierende AG verklagt wird, oder “Bochum” statt “Stadt Bochum” oder “Oberstadtdirektor Müller” (more…)

Kommentierungsfunktion ist momentan abgeschaltet.