Viele Studenten in Nordrhein-Westfalen werden am kommenden Montag zum Verwaltungsgericht Minden blicken und gespannt auf die Enscheidung der 9. Kammer (gerichtliches Aktenzeichen: 9 K 3614/06) warten. Wie das VG Minden in einer Pressemitteilung bekannt gegeben hat, wird es am 26.03.2007 in einem Musterverfahren über die Rechtmäßigkeit von Studiengebühren verhandeln.

Geklagt haben Studierende der Universität Paderborn. Dort müssen die Studierenden seit dem Wintersemester 2006/2007 Gebühren in Höhe von 500 € je Semester zahlen. Nach Auffassung der Kläger verstoße das Studienbeitrags- und Hochschulabgabengesetz NRW (StBAG NRW) gegen höherrangiges Recht. So sei das Gesetz unter anderem nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz und dem freien Recht auf Wahl der Ausbildungsstätte vereinbar; es könne somit nicht Grundlage für die Erhebung der Studiengebühren darstellen.

Es bleibt abzuwarten, ob das VG Minden den klagenden Studierenden folgt oder die erhobenen Gebühren für rechtmäßig erachtet. Fortsetzung folgt am Montag……

Hartmann
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Felser
http://www.kuendigung.de

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