Der CDU General Pofalla versucht, das Thema „schlechtes Wetter“ mit einer Scheindiskussion zum Elternunterhalt aus den Tagesgesprächen zu verdrängen. Nach seiner Meinung sollten Kinder bei Arbeitslosigkeit der Eltern zum Unterhalt herangezogen werden. Die Kommunen – als vermeintlicher Nutzniesser auf den ersten Blick – begrüssen den Vorschlag. Auf den zweiten Blick: populistischer Unsinn. Weder die Kommunen noch andere werden von dieser Schnapsidee etwas haben. Wie Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz in der Frankfurter Rundschau klarstellt, gab es schon vor der Hartz IV Reform kaum Aussichten, die Kinder für die Eltern in Anspruch zu nehmen. Arbeitslose müssen nämlich j e d e Arbeit annehmen, b e v o r sie gegen grundsätzlich unterhaltspflichtige Familienangehörige Ansprüche geltend machen können.

Auch in der Welt am Sonntag finden die unausgegorenen Ideen kritischen Widerhall. Die Süddeutsche weist zutreffend darauf hin, dass hier wieder die Sandwich-Generation der 35- bis 55-Jährigen ins Visier genommen wird, die bereits das Rentensystem nach vorne und hinten absichern soll. Schon einmal hat die Rechtsprechung entsprechenden Begehrlichkeiten der Sozialkassen Schranken gesetzt. Das Bundesverfassungsgericht hatte den sog. Sozialhilferegress gegen die Kinder bei den Kosten für die Unterbringung der Eltern im Pflegeheim stark begrenzt.

Da bleibt nur die Hoffnung, dass sich Kollege Pofalla nach seiner Politikerkarriere nicht als Familienrechtler in Kleve niederlässt. Da sollte er vorher mal intensiv ins Fortbildungsprogramm des DAV schaun.

Michael Felser
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Felser

Mehr Infos: http://www.unterhaltsratgeber.de

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