Das Landgericht Mosbach (Baden-Württemberg) verurteilte einen 45-Jährigen ehemaligen leitenden Bankangestellter der Sparkasse Tauberfranken am 14.06.2007 wegen Untreue in 168 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten.

Der Bankangestellt hatte 1999 angefangen, Gelder von Konten bestimmter Kunden zugunsten anderer Kunden zu „verschieben“ und wurde wegen zwischen Januar 2001 bis Januar 2006 begangener Taten verurteilt. Er hatte telefonische Überweisungsaufträge der geschädigten Konteninhaber fingiert, um bankintern den Eindruck regulärer Finanztransaktionen zu erwecken, gefälschter Überweisungsträger erstellt, Barabhebungen über Kundenkonten vorgenommen und die so entnommenen Gelder bar oder bar auf Konten anderer Kunden eingezahlt, bzw. Wertpapiere eines Wertpapierkundenkontos, ohne Auftrag verkauft und den Erlös an andere Kunden gezahlt.

Er habe Mitleid mit Arbeitslosen und sozial Schwachen gehabt, welche an Geldmangel litten und keine Bankkredite mehr bekommen konnten, gehabt und ihnen helfen wollen. Ende 2005 offenbarte er sich dem Arbeitgeber.

Von den ursprünglich 2,1 Millionen Euro Schaden konnten etwa 1,4 Millionen Euro ausgeglichen werden. Den Restschaden von rund € 640.000,00 bleiben nicht die Kunden sitzen, sondern hat das Geldinstitut zu tragen.

Der ehemalige Bankangestellt arbeitet zur Zeit als freiberuflicher Vermittler von Bausparverträgen und Versicherungen und zahlt monatlich € 300,00 an die Bank.

Frings
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht
SKFH – Schlegelmilch Kremer Frings Hellmig
www.skfh.eu

1 Kommentar

  1. RA Willmann
    20. Juni 2007 08:25

    Da ist das Strafmaß für Robin Hood aber hoch ausgefallen. Jetzt kann er nicht mal mehr die EUR 300,00 monatlich an die Bank zahlen, wenn er einsitzt.

    Willmann
    Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht