Das Urteil des LG Heilbronn vom 21.04.2006, durch welches der als „Bäcker von Siegelsbach“ bekannt gewordene Angeklagte vom Vorwurf des Mordes und zweifachen Mordversuchs freigesprochen worden war, war durch BGH-Urteil vom 22.05.2007 aufgehoben worden.

Mit Haftbefehl des Amtsgericht Heilbronn wurde der Beschuldigte wegen des Verdachts, welcher sich im Laufe der Ermittlungen wegen des Mordverdachtes im Jahre 2004 ergeben hatte, in 65 Fällen aus einem ehemaligen Depot der US-Armee in Siegelsbach in der Zeit von April 2003 bis September 2004 Gegenstände im Wert von etwa 10.000 € entwendet und darüber hinaus unerlaubt eine Waffe besessen zu haben, erneut in Haft genommen.

Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hatte von der weiteren Verfolgung dieser Taten am 19. Oktober 2005 und am 29. März 2006 im Hinblick auf den Verdacht des Mordes abgesehen, nunmehr das Verfahren jedoch wieder aufgenommen.

Das OLG Stuttgart hat mit Beschluss vom 06.06.2007 verneint, dass die Haft wegen dieser Taten aufrecht erhalten werden darf, da der Haftbefehl im Hinblick auf das Gewicht der Vorwürfe nicht verhältnismäßig und das Verfahren nicht genügend gefördert worden sei.

Gleichwohl bleibt der „Bäcker von Siegelsbach“ in Haft, da das Landgericht Stuttgart gegen den Beschuldigten ebenfalls am 06.06.2007 einen Haftbefehl wegen des Vorwurfs des Mordes und des zweifachen Mordversuchs erlassen und in Vollzug gesetzt hat.

Frings
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht
SKFH – Schlegelmilch Kremer Frings Hellmig
www.skfh.eu

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