Dicke, übergewichtigte Flugbegleiterinnen der staatlichen Fluglinie Indian Airlines müssen weiterhin mit den Füßen auf dem Boden bleiben und dürfen nicht mitfliegen. Das höchste indische Gericht in Neu Delhi hat dies in einem Urteil bestätigt.

Wie die „Zeit“ unter Berufung auf dpa berichtet, diene diese Anordnung schließlich der Flugsicherheit, weil Stewardessen in Notfällen helfen müssten und dafür geistig und körperlich fit seien müßten. Auch die wachsende Konkurrenz rechtfertige diesen Schritt der Fluglinie. Nach Auffassung der Richter sei es nicht verkehrt, die Flugbegleiterinnen anzuhalten, ihren Bauch zu bekämpfen, ihn zu kontrollieren und ihr Gewicht auf einem erstrebenswerten Niveau zu halten. Die klagenden Stewardessen hatten die Anordnung der Flulinie als erniedrigend empfunden.

Tatsächlich soll die Airline versuchen, sich auf dem hart umkämpften indischen Markt ein jüngeres Image zu geben.

Ob hierzulande entsprechende Klagen nach dem AGG anhängig sind, ist allerdings nicht bekannt.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

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