tja, da brauchten Kontrolleure der Berliner Verkehrsgesellschaft (BVG) eine Schulung, um die Erkenntnis zu gewinnen, dass man Journalisten nicht schlagen darf. Opfer der “privaten” Fahrscheinprüfer wurde der Journalist Anantol Wiecki, der seine journalistische Tätigkeit (er filmte die Kontrollen) mit einigen Eingriffen der Kontrolleure in seine körperliche Unversehrtheit bezahlen musste. Wie leider nicht ganz selten in solchen Fällen wird das Opfer anschliessend zum Täter gemacht, denn nicht die Kontrolleure wurden strafrechtlich verfolgt, sondern der Journalist. Inzwischen wurde er zwar durch einen Freispruch rehabilitiert; auf eine Entschuldigung der BVG wartet er allerdings noch bis heute. Bei Gericht begründete ein ehemaliger Kontrolleur die Praxis laut Wiecki so: ““Das hat man uns bei der Schulung nie gesagt, dass man Pressevertreter bei ihrer Arbeit nicht behindern dürfe. Erst nach dem Vorfall haben wir eine Sonderschulung erhalten, wo man uns gesagt hat, dass man Journalisten nicht schlagen dürfe”.

Wollen wir mal hoffen, dass die Schulungen nicht berufsgruppenspezifisch sind und sich deswegen über mehrere Jahre erstrecken und solange die nicht behandelten Berufsgruppen geschlagen werden dürfen …

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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