Die Bundesanwaltschaft hat am 11. Juni 2007 Anklage wegen versuchten vielfachen Mordes gegen den 22 Jahre alten libanesischen Hauptverdächtigen Youssef Mohamad E. H. D. aus Kiel wegen des versuchten Bombenanschlages vom 31. Juli 2006 in Köln erhoben.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, gemeinschaftlich mit dem – im Libanon wegen dieser Tat angeklagten – Jihad H. zwei Bombenanschläge auf Regionalzüge versucht zu haben, indem sie zwei Koffertrolleys zum Hauptbahnhof in Köln verbrachten, wo sie als Vergeltung für die Veröffentlichung von Karikaturen des Propheten Mohammed durch einen Zeitzünder gegen 14.30 Uhr gezündet werden sollten.

Der Angeschuldigte platzierte den Trolley in einer Regionalbahn Richtung Koblenz, welche den Hauptbahnhof um 13.03 Uhr verließ den Zug an der Haltestelle Troisdorf. Der im Libanon angeklagte Jihad H. deponierte seinen Koffer in einer Regionalbahn nach Dortmund/Hamm. Aufgrund fehlerhafter Bauweise detonierten die Bomben jedoch nicht.

Die Anklage lautet nicht auf Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, da eine solche aus mindestens drei Mitgliedern bestehen muß und die Ermittlungen weitere Verdächtige – einen syrischen Studenten aus Konstanz sowie den in Schweden lebenden Bruder Hajibs – nicht die für eine Anklageerhebung erforderliche Sicherheit ergaben.

Die Anklage wurde zum Staatsschutzsenat des Oberlandesgericht Düsseldorf erhoben, welches zuständig ist für Straftaten, bei welchen der Generalbundesanwalt wegen besonderer Bedeutung des Falles die Verfolgung übernommen hat.

Frings
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht
SKFH – Schlegelmilch Kremer Frings Hellmig
www.skfh.eu

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