Mit einem Vergleich endete am Freitag der Rechtsstreit zwischen einer Frankfurter Kunstprofessorin und einem Kölner Galeriebetreiber. Wie das OLG Köln (Az.: 1 U 4/07) in einer Presseerklärung mitteilt, zahlt der Galerist EUR 15.000,00 Schadenersatz für ein 2001 verloren gegangenes Kunstwerk, die „Blaue Luftmatratze.

Bei dem Werk handelt es sich um eine Gemeinschaftsarbeit von Martin Kippenberger und Albert Oehlens. Diese beiden Installationskünstler hatten auf eine Luftmatratze eine als „Psychogramm“ bezeichnete Aufschrift („Ich“ – „Es“) sowie zwei Photos der Künstler aufgebracht. Auf diesen Photos sind die Künstler mit Sonnenbrillen und weit herausgesteckten Zungen zu sehen. Die Professorin hatte den Galeristen 2001 mit dem Verkauf des Kunstwerks beauftragt. Dieser ließ das Kunstwerk von einem Spediteur abholen; allerdings kam das Kunstwerk nach dem Vortrag des Galeristen nie bei diesem an. Der Verbleib der Luftmatratze konnte nicht geklärt werden. Vielleicht ist diese einfach umgedreht worden und schwimmt nun munter auf einem See oder Fluß herum….. Auch ein Kunstwerk von Beuys soll ja mal von einer Putzfrau mit einem Haufen Müll verwechselt worden sein.

Die Professorin verklagte den Galeristen jedoch auf Schadenersatz in Höhe von EUR 20.000,00. Nach Auffassung des Gerichts zu Recht, weil der Galerist für den von ihm beauftragten Spediteur hafte. Uneinigkeit herrschte jedoch über den Wert der Luftmatratze. Schließlich einigte man sich auf Vorschlag des Senats auf einen Wert von EUR 15.ooo,oo. Der Galerist erhält zudem eine Expertise der Künstler über die Luftmatratze. Ohne diese käme wohl ein Verkauf des Kunstwerks gar nicht in Betracht.

Also aufpassen, falls man in diesem Sommer am Baggerloch auf eine blaue Luma trifft.

Und für die Richter war der Fall nicht alltäglich; wer steckt schon einem OLG – Senat ständig die Zunge heraus?

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

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